CDU Recklinghausen

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Aktuelles

Politischer Aschermittwoch

CDU Altstadt, Ost und die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung veranstalten traditionellen Politischen Aschermittwoch

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Politischer Aschermittwoch 2018

Oliver Wittke MdB zu Gast bei den CDU-Ortsverbänden Altstadt, Ost und dem MIT-Stadtverband Recklinghausen


Aschermittwoch, der Beginn der Fastenzeit. Tradition seit vielen...

Angela Merkel kommt

Berlin/Haltern am See. Die Entscheidung ist gefallen: Nach 2010 und 2013 besucht Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum dritten Mal den CDU Kreisverband Recklinghausen. Am Mittwoch, 10....

Traditioneller Politischer Aschermittwoch

"Wirtschafts- und Bildungstalk" der Ortsverbände Altstadt, Ost und der MIT Recklinghausen


Altstadt - Wirtschaft und Bildung: Das waren die großen Themen beim Politischen...

Area 51

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Neues aus dem Bund, Land und Kreisverband

Wer Kinder und Erwachsene im Internet schützen will, muss Täter auch dort verfolgen können. Am 22. April hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung beschlossen. Die CDU hatte das Gesetz über Jahre gefordert – ein längst überfälliger Schritt. The post Sicherheit im Netz: IP-Adressen speichern! appeared first on CDU.
CDU NRW / CDU Baden-Würrtemberg / Josh Michels Knapp zwei Monate vor den Landtagswahlen hat unser Landesvorsitzender Hendrik Wüst zahlreiche Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkampf in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz unterstützt. Bei mehreren Terminen vor Ort machte er deutlich, wie wichtig ein Regierungswechsel in beiden Bundesländern angesichts der aktuellen wirtschaftlichen und...

CDU Deutschlands

stellvertretende CDU-Generalsekretärin Christina Stumpp
  1. Was steckt hinter einer IP-Adresse?
  2. Warum ist die Speicherung dringend notwendig?
  3. Was sieht das Gesetz konkret vor?
  4. Die Haltung der CDU: Datenschutz darf kein Schutzschild für Täter sein
Was steckt hinter einer IP-Adresse?

Jedes Gerät, das eine Verbindung ins Internet aufbaut, erhält vom Anbieter eine eindeutige Kennnummer: die IP-Adresse. Sie funktioniert wie ein Kfz-Kennzeichen: Sie identifiziert nicht die Person, aber den Anschluss, über den jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt online war. Für Polizei und Staatsanwaltschaft ist sie oft der einzige digitale Hinweis auf einen Täter. Ohne diese IP-Adresse bleiben Täter im Internet anonym – und ohne Identifizierung wird der Schutz der Opfer und die Bestrafung der Täter unmöglich. 

Warum ist die Speicherung dringend notwendig?

Die Kriminalität im Netz wächst: Kinderpornographie, organisierter Drogenhandel über Darknet-Plattformen, selbst die Planung von Terroranschlägen – all das hinterlässt digitale Spuren, die mit der IP-Adresse beginnen. Gerade Kinderpornographie ist eines der schlimmsten Verbrechen, die das Strafrecht kennt. Täter müssen schnell aufgespürt, gestoppt und konsequent bestraft werden. Nur so kann jahrelange Hilflosigkeit gegenüber dem vermeintlich anonymen Täter enden. Nur so können Kinder aus den Händen ihrer Schänder geholt werden. 

Viel zu oft scheitern Ermittlungsverfahren selbst beim Echtzeit-Handeln der Behörden daran, dass Internetanbieter die Verbindungsdaten unterschiedlich handhaben – manche speichern IP-Adressen erst gar nicht. Was nicht gespeichert wird, kann auch nicht für Ermittlungen genutzt werden. Jeden Tag ohne IP-Adressenspeicherung fehlen der Staatsanwaltschaft und der Polizei wichtige Instrumente, um Bürgerinnen und Bürger und vor allem Kinder zu schützen. 

Was sieht das Gesetz konkret vor?

Der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett morgen beschließt, verpflichtet Internetanbieter zur einheitlichen Speicherung von IP-Adressen für drei Monate. Die Speicherung betrifft ausschließlich die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt – keine Kommunikationsinhalte, keine Standortdaten, keine Bewegungsprofile. Der Abruf durch Behörden bleibt anlassbezogen und setzt einen konkreten Tatverdacht voraus. Mit dem Kabinettsbeschluss wird der Entwurf an den Bundestag weitergeleitet. Dort wird er in den kommenden Wochen beraten und abgestimmt.

IP-Adressenspeicherung Foto: Imago: Zoonar IP-Adressenspeicherung Foto: Imago: Zoonar Foto: Imago: Zoonar Foto: Imago: Zoonar Die Haltung der CDU: Datenschutz darf kein Schutzschild für Täter sein

Die CDU hat dieses Gesetz über Jahre gefordert und in der Koalition nun auf den Weg gebracht. Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bringt es auf den Punkt: „Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.“ Die IP-Adressenspeicherung ist ein angemessenes, rechtlich abgesichertes Instrument. Für die CDU gilt: Täter aufspüren, stoppen, bestrafen. Die CDU wird dafür sorgen, dass dieses Gesetz zügig verabschiedet wird. 

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CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann
  1. Autofahrer nicht im Regen stehen lassen
  2. Prämie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  3. Gesundheitssystem umbauen – jeder wird einen Beitrag leisten müssen
Autofahrer nicht im Regen stehen lassen

Die Senkung der Energiesteuer auf den Sprit ist die richtige Entscheidung: Bewusst gewählt statt einer Mehrwertsteuersenkung. Denn auf diese Weise profitieren auch Handwerker, Transportbetriebe und Selbstständige. Linnemann ist klar: „Der Staat kann nicht alles ausgleichen.“ Wer auf sein Auto angewiesen ist, gerade auch Handwerker, Logistiker oder mobile Pflegedienste, darf nicht vergessen werden. 

Prämie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer  

Die 1.000-Euro-Inflationsprämie ist kein Automatismus für alle. Sie ist ein Werkzeug für Betriebe, die Spielraum haben. Linnemann will sie bis 2027 verlängern. So können Unternehmer in starken Phasen zum Beispiel Überstunden steuerfrei entlohnen. Gleichzeitig zieht er eine klare Grenze:

Dr. Carsten Linnemann Präsidium CDU Foto: CDU/Markus Schwarze Foto: CDU/Markus Schwarze  „Es kann nicht sein, dass Steuergelder der Selbstständigen genutzt werden, damit Staatsbedienstete die Prämie bekommen.“ Gesundheitssystem umbauen – jeder wird einen Beitrag leisten müssen

Linnemann unterstützt die Richtung der Reformvorschläge von Gesundheitsministerin Nina Warken ausdrücklich. Er plädiert dafür, die Finanzierung der Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern umzustellen. Im Augenblick sind es die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, die diese durch ihre Beiträge finanzieren. Privatversicherte Beamte und Selbständige zahlen dafür nicht. Das ist aus nicht gerecht. Deswegen spricht er sich dafür aus, dass die Allgemeinheit für diese Kosten aufkommt und diese aus Steuergeldern finanziert werden. Zudem fordert er eine Begrenzung der aktuell über 90 Krankenkassen auf etwa zehn. Mit klaren Mindestgrößen und einer Übergangsfrist. Das baut Bürokratie ab und spart Geld.  

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Gesundheits- und Pflegeministerin Nina Warken
  1. Die Lage ist ernst
  2. Zwei klare Leitlinien
  3. Alle leisten ihren Beitrag
  4. Sozial und planbar
  5. Kabinett beschließt am 29. April
Die Lage ist ernst

Ohne entschlossenes Handeln droht unserer gesetzlichen Krankenversicherung bereits 2026 eine Finanzierungslücke von 15 Milliarden Euro. Bis 2030 könnte diese auf über 40 Milliarden Euro anwachsen. „Wir können schlicht nicht mehr Geld ausgeben, als wir einnehmen”, stellt Ministerin Nina Warken klar. Das ist der Kern der Herausforderung, vor der wir als Gesellschaft stehen. Nina Warken hat jetzt einen Plan vorgelegt, um gegenzusteuern. Die Koalition handelt jetzt. 

Zwei klare Leitlinien

Das Reformpaket folgt zwei Grundsätzen: Ausgaben werden künftig an die tatsächliche Einnahmenentwicklung der Kassen gekoppelt. Zudem müssen alle Ausgaben einen nachweisbaren, evidenzbasierten Nutzen für die Versicherten haben. Das ist keine pauschale Kürzung, sondern ein verantwortungsvoller Umgang mit den Beitragsgeldern. 

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der Veranstaltung WOMEN@CDU #Kommunales im Konrad-Adenauer-Haus (Foto: Steffen Böttcher) Foto: Steffen Böttcher Foto: Steffen Böttcher Alle leisten ihren Beitrag

„Ohne Reform würde die Belastung für Versicherte und Arbeitgeber um ein Vielfaches höher ausfallen – ihr Beitrag wird planbar, sozialverträglich und nahezu konstant bleiben über die kommenden Jahre.“ – Gesundheitsministerin Nina Warken 

Krankenhäuser, Ärzte, Arzneimittelhersteller, Apotheken und Krankenkassen – alle Bereiche werden an der Reform beteiligt. Das ist fair und notwendig. „Alle müssen jetzt ihren Beitrag leisten”, betont Warken. Ohne diese gemeinsame Anstrengung ist die Finanzierungslücke nicht zu schließen. Bestehende Härtefallregelungen bleiben unangetastet. 

Sozial und planbar

Versicherte und Arbeitgeber werden ebenfalls einen Beitrag leisten müssen – aber planbar, sozialverträglich und weitaus geringer, als ohne Reform nötig wäre. Die beitragsfreie Mitversicherung wird nicht abgeschafft: Kinder, pflegende Angehörige und Ehegatten von Rentnern bleiben vollständig beitragsfrei versichert. Niemand wird über Gebühr belastet. 

Die beitragsfreie Mitversicherung

 

Grafik GKV -beitragsfrei Foto: CDU Grafik GKV -beitragsfrei Foto: CDU Foto: CDU Foto: CDU Kabinett beschließt am 29. April 

„Nur ein finanziell stabiles System ist zukunftsfähig“, so Warken. Der Gesetzentwurf soll bereits am 29. April im Kabinett beschlossen werden. Die Reform schafft die Grundlage für ein digitales, effizientes und verlässliches Gesundheitswesen. Stabile Beiträge heute sind die Voraussetzung für gute Versorgung morgen. 

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